Papst & Papsttum

Der Papst – aus dem Griechischen und Lateinischen von πάππας/papa für Vater – ist das Oberhaupt der katholischen Kirche und des souveränen Vatikanstaates. Er ist Bischof von Rom und wird tituliert als Nachfolger des Apostels Petrus sowie als Stellvertreter Christi auf Erden.

Der Petersdom aus Vogelperspektive

Die Wahl des Papstes

Wenn das Amt des Papstes, auch Heiliger oder Apostolischer Stuhl genannt, durch Tod oder Amtsverzicht unbesetzt ist, wird eine Papstwahl notwendig. Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Pontifikats, der Amtszeit eines Papstes, und der Wahl eines Nachfolgers wird Sedisvakanz genannt („leerer Stuhl“). Die Versammlung der Kardinäle wählt den Nachfolger und unterstützt ihn bei der Leitung der Gesamtkirche. Wahlberechtigt sind die Kardinäle, bis sie das 80. Lebensjahr vollendet haben. In der Sixtinischen Kapelle am Petersdom versammeln sich alle Kardinäle zum Konklave. Abgeschlossen von der Außenwelt wählen sie im Geheimen einen neuen Papst. Für eine Wahl ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Wählbar ist grundsätzlich jeder männliche, getaufte Katholik. Das Papstamt ist im Bischofsamt verwurzelt. Daher müsste ein zum Papst gewählter Nicht-Bischof nach dem Kirchenrecht unverzüglich zum Bischof geweiht werden. Dann erst bekäme er die umfassende päpstliche Vollmacht. Indem der Gewählte die rechtmäßige Wahl annimmt, erhält er auf Lebenszeit die höchste und volle Gewalt in der katholischen Gesamtkirche.

Nach seiner Wahl kann der Papst frei einen Namen wählen. Ursprünglich benannten sich Päpste vor allem dann um, wenn ihr bisheriger Name heidnisch oder politisch vorbelastet war. Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts wurde es üblich, dass jeder Papst sich einen Amtsnamen auswählte. So wollen sie verdeutlichen, dass sie sich mit der Erhebung zum „Stellvertreter Christi“ innerlich wie äußerlich erneuern. Oft drücken die Päpste mit dem neuen Namen ihre individuelle Bindung zu Vorgängern, Heiligen oder bestimmte Namensinhalte aus.

Aufgaben und Funktionen des Papstes

Der Sitz des Papstes befindet sich im Vatikan. Dieser Name stammt vom Vatikanischen Hügel (mons vaticanus). Hier, am rechten Ufer des Tiber in Rom, wird seit dem 2. Jahrhundert das Petrusgrab verehrt. Die Papstwohnung befindet sich im Apostolischen Palast über dem Petersplatz. Papst Franziskus bevorzugt aktuell allerdings das Gästehaus Santa Marta neben dem Petersdom. Das Bistum Rom hat als dasjenige des Papstes eine Sonderstellung auf der Welt. Papstkirche ist die Lateranbasilika als Kathedrale des Bistums Rom.

Vom Vatikan aus übernimmt der Papst die Leitung der katholischen Kirche auf der ganzen Welt. Er steht als absoluter Monarch an ihrer Spitze und hat alle Entscheidungsgewalt. Seine Entscheidungen misst er an der Heiligen Schrift und der katholischen Tradition. Zudem berät er sich i. d. R. mit denBischöfen und theologischen Beratern. Als oberster Hirte der Kirche veröffentlicht der Papst – meist unter Mithilfe von Experten – seine Lehre in Enzykliken und Apostolischen Schreiben. Die römische Kurie unterstützt ihn als Verwaltungsbehörde im Tagesgeschäft. Grundsätzliche Entscheidungen wie die Ernennung von Bischöfen oder Gründung von Bistümern, Selig- und Heiligsprechungen obliegen allein der päpstlichen Amtsgewalt. Zum Alltag des Papstes gehören neben der Feier von Gottesdiensten und Gebeten auch Audienzen für Politiker, Bischöfe, Apostolische Nuntien sowie Vertreter anderer Konfessionen und Religionen. Bei der wöchentlichen Generalaudienz nimmt er sich Zeit für die Begegnung mit Gläubigen aus aller Welt.

Schließlich ist der Papst als Oberhaupt des Staates „Vatikanstadt“ auch weltlicher Herrscher in einer absoluten Wahlmonarchie. Er vereint die legislative, exekutive und judikative Gewalt in sich.

Das Papsttum in der Geschichte

Der Apostel Petrus wurde nach katholischer Lehre von Jesus Christus selbst als höchster Hirte der Christenheit eingesetzt. Die Bezeichnung papa für den Bischof von Rom ist erst seit dem vierten Jahrhundert bezeugt. Als Amtstitel führte Gregor I. den Begriff Ende des sechsten Jahrhunderts ein.

Im Lauf der Geschichte prägten die Nachfolger des Apostelfürsten Simon Petrus auf ganz unterschiedliche Weise ihre Epochen. Päpste wie Leo I. und Gregor I. griffen im Mittelalter in außerkirchliche Konflikte ein und erfüllten die Rolle weltlicher Herrscher. Der Konflikt zwischen geistlichen und weltlichen Machthabern eskalierte im Investiturstreit des 11. Jahrhunderts. Dabei ging es um die Frage, ob auch der jeweilige Landesherr oder nur der Papst Bischöfe bzw. Geistliche berufen und einsetzen kann. Zunehmend versuchten Kaiser und Könige Einfluss auf die kirchliche Herrschaft zu nehmen. Nach dem Untergang der Staufer gewann die französische Krone in Europa immens an Einfluss und vermochte die Wahl eines Franzosen zum Papst zu arrangieren. Von 1309–77 regierten die Päpste aus dem Exil im südfranzösischen Avignon. Erst Gregor XI. kehrte nach Rom zurück. Nach seinem Tod erkannten die französischen Kardinäle den gewählten Nachfolger Urban VI. nicht an und erkoren in Avignon Clemens VII. zum Gegenpapst. In der folgenden Zeit von 1378–1417 erhoben bis zu drei Päpste parallel – unterstützt von verschiedenen europäischen Mächten – in Rom, Avignon und zeitweise auch in Pisa Anspruch auf den Heiligen Stuhl. Diese Zeit wird als „abendländisches Schisma“, d. h. westeuropäische Kirchenspaltung, bezeichnet. Das Schisma konnte erst auf dem Konzil von Konstanz (1417) durch die Wahl Martin V. beendet werden.

Zur Zeit der Renaissance im 15. und 16. Jahrhundert sorgten die Päpste als Gönner der Kunst für eine Blüte der Kultur. Mit der Reformation zu Beginn der Neuzeit verlor das Papsttum jedoch seine universale Geltung. Nach dem dreißigjährigen Krieg schwand der Einfluss des Papstes mit der zunehmenden Säkularisierung weiterhin. Die Zeit von der Französischen Revolution bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs bedeutete für das Papsttum einen demütigenden Machtverlust. Die Ideen der Aufklärung und der bürgerlich bzw. demokratisch verfassten Staaten untergruben auch inhaltlich die Autorität des Papstes. Als Gegenreaktion wurde im I. Vatikanischen Konzil (1869/70) das Dogma formuliert, der Papst könne Glaubens- oder Sittenfragen „ex cathedra“ – also allein mit seiner päpstlichen Lehrgewalt als Bischof von Rom – unfehlbar entscheiden. Die notwendige innerkirchliche Erneuerung im Übergang zur Neuzeit führte zu zahlreichen Auseinandersetzungen. Leo XIII. und Benedikt XV. konnten trotz des Verlusts weltlicher Macht als Diplomaten in den Konflikten der Moderne Frieden stiften. Mit den Lateranverträgen und der Gründung des Vatikanstaates 1929 gewann der Papst neben der moralischen Autorität auch politische Macht zurück. Johannes XXIII. berief 1962 das II. Vatikanische Konzil ein, das bis 1965 daran arbeitete, ein zeitgemäßes Verhältnis von Kirche und Welt zu bestimmen. Ergebnis war die Selbstverpflichtung zur friedlichen Einheit aller Christen, zur christlich-sozialen Verantwortung in der modernen Welt und zu einem zeitgerechten Verständnis des Papstamtes.

Erst ab dem dritten Jahrhundert kann die Abfolge der über 260 Päpste historisch gesichert nachvollzogen werden. Die machtpolitischen Interessen weltlicher und kirchlicher Gegner sorgten besonders im Mittelalter dafür, dass Päpste frühzeitig gewaltsam aus ihrem Amt entfernt wurden. Die meisten Papstgrabstätten befinden sich im Vatikan, hauptsächlich im Petersdom und den Vatikanischen Grotten. Freiwillig von ihrem Amt zurück traten bisher nur Coelestin V. im Jahr 1294 und der augenblickliche papa emerito Benedikt XVI. Von der großen Zahl einstiger Päpste wurden 81 heiliggesprochen.

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